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Der Bayerische Rahmenvertrag

Was ist der Bayerische Rahmenvertrag?

Nach mehr als drei Jahren Verhandlungszeit haben die bayerischen Bezirke als Kostenträger der Eingliederungshilfe und die Verbände der Leistungserbringer den bayerischen Rahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unterzeichnet. Als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen hat die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e. V. mitgewirkt. 

Mit dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen an die neue Gesetzgebung angepasst. Er regelt grundsätzlich, welche Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, wie die dafür notwendigen Kosten abgerechnet werden und welche Pflichten die sogenannten Leistungserbringer, also die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, zu erfüllen haben.

Weitere Infos: Bayerischer Rahmenvertrag

Was regelt die Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen?

Mit dem bayerischen Rahmenvertrag wurde auch die Rahmenleistungsvereinbarung für Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) abgeschlossen. Sie regelt die konkrete Leistungserbringung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich. Die Leistungen der Werkstätten werden damit deutlich für die Vorbereitung der Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet. Außerdem kann durch die individuellere Gestaltung der Hilfeleistung besser auf Menschen mit einem höherem Unterstützungsbedarf eingegangen werden. Die damit verbundene Flexibilisierung der Hilfeleistung ist in Deutschland einmalig. 

In der Oberpfalz sind an dieser bayerweiten Projektphase die KJF Werkstätten gGmbH mit der Werkstatt St. Johannes in Regensburg sowie die HPZ-Werkstätten der Lebenshilfe in Irchenrieth und Weiden beteiligt. 

Weitere Infos: Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung